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Produktesicherheitsgesetz: Oft haftet der Händler

Das Produktesicherheitsgesetz (PrSG) regelt, wie es sein Name sagt, die Sicherheit von Produkten. Es ist seit 2010 in Kraft. Während es zu Beginn einige Wellen warf, beherrscht es heute die Schlagzeilen kaum mehr – leider! Denn während die offiziellen Importeure sich ihrer Verantwortung meist sehr bewusst sind und das Gesetz sauber befolgen, nehmen es andere weniger genau und hoffen gutgläubig, dass «schon nichts passieren wird». Diese werden dann meist lautlos und individuell – ähnlich wie bei groben Strassenverkehrsdelikten – vor den Richter gezogen.

Das PrSG nimmt nicht nur die Schweizer Hersteller in die Pflicht, sondern bei importierten Produkten die Inverkehrbringer, also die offiziellen Importeure und vor allem auch Vermieter sowie direkt importierende Endverbraucher. Diese müssen sicherstellen, dass die Waren, die sie in den Schweizer Markt einführen, keine Gefahren für deren Anwender bergen. Tun sie dies nicht und kommt es deswegen sogar zu einem tödlichen Unfall, können zivilrechtliche Schadenersatzklagen oder Strafverfahren auf sie zukommen. Wer also beispielsweise eine Hubarbeitsbühne im Ausland kauft und in die Schweiz einbringt, tut gut daran, seine Pflichten gemäss PrSG bereits vorab genauestens zu studieren.

Denn die Pflichten der Händler gelten nicht nur beim Einführen, sondern über die gesamte Lebensdauer des jeweiligen Produkts. Die Behörden können von den Händlern verlangen, dass sie Alarm schlagen und das Produkt wieder finden, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass es die Anwender gefährdet. Dies kann bis zum Rückruf der bereits verkauften Exemplare gehen – was meist mit viel Aufwand und entsprechenden Kosten verbunden ist. In diesem Zusammenhang lohnt es sich für den Inverkehrbringer auch vorzeitig abzuklären, ob seine Versicherung bei derartigen Schadenfällen überhaupt einspringen würde. Und erst recht lohnt es sich, noch vor dem Erwerb zu überprüfen, ob die besagte Ware all die hierzulande geltenden gesetzlichen Vorgaben auch wirklich erfüllt.

 

Elias Welti, Geschäftsführer Verband Schweizer Arbeitsbühnen Anbieter VSAA